BVI-NEWS
Ergänzt wurden die Hilfen durch Entschädigung
für die November- und Dezemberumsätze
2020 sowie die Coronahilfen
3. Hier konnten insbesondere Modernisierungszuschüsse
in Anspruch genommen
werden, etwa für Digitalisierung. Bei den
Anträgen für die Förderung musste stets
zeitnah im Auge behalten werden, wie sich
8 24 STUNDEN GASTLICHKEIT 6/2021
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ank staatlicher Begleitmaßnahmen,
wie etwa die Absenkung
der Mehrwertsteuer
oder die Überbrückungshilfen,
konnten die meisten Betriebe
bisher überleben. Voraussetzung war,
dass eine gewisse Liquidität
vorhanden und
Fördermaßnahmen rechtzeitig und richtig
beantragt wurden.
Die Hilfen wurden regelmäßig mit dem
Vermerk versehen, dass bei unrichtiger Ausfüllung
der Anträge Rückzahlungsverpflichtungen
bestünden. Ebenso wurde auf die
Strafbarkeit hingewiesen. Die Unsicherheit,
worauf sich die jeweilige Förderung und damit
die Rückgabeverpflichtung ergab, führte
dazu, dass ein berufsständiger Verband in
NRW für den Juli 2021 empfahl, vorsorglich
bei dem jeweiligen Verwaltungsgericht
fristwahrend Klage einzureichen, da die
Förderungsinhalte durch die nachfolgenden
Informationsschreiben sich möglicherweise
geändert hatten.
Hilfe
angekommen?
Corona hat die Schnellgastronomie wie auch
andere Branchen durcheinandergewirbelt.
Ein Überblick.
der Umsatz im jeweiligen Monat entwickelt.
Gegebenenfalls konnte mit Hilfe zum Beispiel
von Schließungstagen die notwendige
Umsatzhöhe mitgestaltet werden. Die ersten
Rückforderungsbescheide für die Coronasoforthilfe
haben einige unserer Mitglieder
im November 2021 bereits erhalten.
Wer als Selbständiger in den vergangenen
Jahren Coronasoforthilfe, Überbrückungshilfen
oder vergleichbare Zuschüsse
vom Staat in Anspruch genommen hat,
muss diese in einem neuen Formular mit
dem Namen „Anlage Coronahilfen“ zur
Steuererklärung 2020 separat aufführen.
Der Staat hat nach den Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums
über verschiedene
Hilfsprogramme mehr als 120 Milliarden
Euro, Stand September 2021, ausgegeben
und möchte davon einen Teil wiederhaben.
Wie geht es weiter?
Die Coronalage ist noch nicht zuverlässig
zu beschreiben. Sicher dürfte sein, dass aufgrund
der Durchimpfung von mehr als zwei
Dritteln der Bevölkerung ein Lockdown
juristisch nicht zu verhängen sein wird. Es
bleibt bei den Vorgaben für 3G, 2G oder 2G+.
Die Coronalage hat, wahrscheinlich auch
durch Parallelhilfen wie Kurzarbeitergeld,
dazu geführt, dass viele Mitarbeiter aus der
Gastronomie sich anders orientiert haben
und ein akuter Arbeitskräftemangel besteht.
Dieser führt mitunter dazu, dass die bisherigen
Öffnungszeiten wegen Personalmangel
nicht mehr eingehalten werden können.
Weitere wirtschaftliche Strapazen werden
mit der Anhebung des Mindestlohnes auf
12 Euro zu erwarten sein. Diese werden
noch für das Ende des Jahre 2022 als sicher
zu erwarten sein. Mit dem Mindestlohn
wird selbstverständlich auch das allgemeine
Lohngefüge, etwa für die Leistungsträger,
entsprechend angepasst werden müssen.
In der Coronazeit war und ist es sehr
hilfreich, in dem Berufsverband BVI einen
kompetenten Ansprechpartner zu haben,
wie auch die gegenseitige Hilfe in der BVI-WhatsApp-
Gruppe. Jürgen Kasper
D
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