
schützen. Diese besteht aus drei Bestand-teilen:
Sicherheitsmodul, Speichermedium
und einheitliche digitale Schnittstelle. Das
Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kas-seneingaben
umgehend protokolliert und
später nicht mehr unerkannt verändert
werden können. Auf dem Speichermedium
werden die Einzelaufzeichnungen für die
Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungs-frist
gespeichert. Die einheitliche digitale
Schnittstelle soll eine reibungslose Daten-übertragung
für Prüfungszwecke sicher-stellen
und die Integration einer am Markt
verfügbaren Software in das Kassensystem
vereinfachen.
Schnittstelle
Für die Schnittstelle sind keine besonderen
Anforderungen geplant. Übliche Standard-schnittstellen
wie USB, Ethernet oder SD-Karten
können problemlos verwendet wer-den.
„Mit den modularen Kassensystemen
der RZ-E3xxx Serie bieten wir unseren Kun-den
eine zuverlässige Lösung, die individuell
an verschiedene Anforderungen angepasst
werden kann und durch viele Schnittstellen
optimal für die vorgeschriebene TSE vorbe-reitet
ist“, erläutert Hans-Peter Mendrok,
ECR-Support Manager bei Sharp.
Casio hat eine standardisierte DFKA-Taxonomie-
Kassendaten-Schnittstelle zum
Datev Kassenarchiv online in alle seine
Kassensysteme integriert und somit einen
durchgängig automatisierten digitalen Pro-zess
geschaffen. Mit einem Tastendruck
werden durch die Casio Software C.E.S.(F)
die gesamten Kassen- und Umsatzdaten an
das Kassenarchiv online im Rechenzentrum
zur Archivierung übergeben. „Die wichtigs-ten
Daten der Verkaufsvorgänge werden an
die TSE gesendet, dort mit einem Zeitstem-pel,
einer fortlaufenden Nummerierung so-wie
einer digitalen Signatur versehen und
im Speicher der TSE abgelegt“, erklärt Karl
Dreyer, Marketingmanager Operations bei
Vectron das Prozedere und ergänzt. „Zu-sammen
mit den Einzelaufzeichnungen der
Kassen, die seit dem BMF-Schreiben von
November 2010 ohnehin vorgeschrieben
sind, kann das Finanzamt
überprüfen, ob
die Daten nachträglich verändert wurden.“
TSE bisher nicht zertifiziert
Bei Kassenanbietern bleiben verschiedene
Fragen offen, denn bisher gibt es noch keine
vom Bundesamt für Sicherheit und Infor-mationstechnik
Orderbird
zertifizierte TSE auf dem
Ventopay,Markt. Ein Kassen- oder Kassensoftware-
Hersteller kann eine solch technische
Sicherheitseinrichtung selbst entwickeln
Fotos:und zertifizieren lassen. Er kann aber auch
eine am Markt verfügbare Software in das
24 STUNDEN GASTLICHKEIT 6/2019 41 Kassensystem integrieren. „Vermutlich
wird es ähnlich wie in Österreich diverse
zertifizierte, externe Anbieter geben, bevor
Kassenhersteller eine eigene TSE entwickelt
haben“, äußert sich Wolfgang Robben, PR &
Communications Manager von Gastrofix,
zum Thema. Inzwischen gibt es von zwei
Anbietern kurzfristig Prototypen. Vectron
nimmt an einem Feldversuch des DFKA
(Deutscher Fachverband für Kassen- und
Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und
bargeldlosen Zahlungsverkehr e. V.) teil. In
diesem werden TSEs in die Kassensysteme
integriert und in der Praxis erprobt. Karl
Dreyer von Vectron berichtet: „Voraus-sichtlich
wird kein Kassenanbieter eigene
herstellen, sondern diese von darauf spezi-alisierten
Unternehmen integrieren.“ Alle
momentan von Vectron ausgelieferten Sys-teme
können nachgerüstet werden.
Sicher gespeichert
Julia Ledig, PR-Managerin von Orderbird er-klärt:
„Unser System ist bereits jetzt schon
GoBD-konform und weist eine klare Tren-nung
zwischen dem Verarbeitungsgerät,
also dem Point of Sale, und dem Speicherort
auf. Die Daten werden sofort an ein Rechen-zentrum
geschickt und sind dort geschützt.
Somit können im Nachhinein keine Daten
mehr gelöscht oder manipuliert werden.
Zusätzlich haben wir diverse Firewalls und
weitere Schutzsysteme vorgeschaltet, um
ungewünschte Zugriffe zu verhindern.“ Als
erweiterte Funktion bietet das Unternehmen
das vollintegrierte Kassenbuch an. Außerdem
gibt es verschiedene Partner-Apps, wie das
Gastro Cockpit von Hospitality Digital, die
sich nahtlos in das System integrieren lassen.
Als Teil des Online-Dienstes myVectron
bietet auch Vectron eine automatische Da-tenarchivierung
in der Cloud und laufende
Integritätsprüfungen der Fiskaldaten an.
Damit sind Datenverluste ausgeschlossen
und Fehler in den Daten werden sofort und
nicht erst bei der Betriebsprüfung erkannt.
Stets informiert
Generell ist es wichtig, sich über kritische
steuerliche Sachverhalte im Zusammen-hang
mit der Kassenführung rechtzeitig
Gedanken zu machen und diese Fragen
mit dem Steuerberater zu klären. Ideal ist
es, die Prüfung der Kassendaten kurz nach
der Einführung eines neuen Kassensystems
zusammen mit dem Steuerberater zu simu-lieren
– also Daten bereitzustellen, einzu-lesen
und zu analysieren. So fallen even-tuelle
technische, organisatorische oder
steuerrechtliche Probleme sofort auf und
nicht erst während der Betriebsprüfung.
Martina Kalus
Neuerungen des
Kassengesetzes
ab 1. Januar 2020:
• Elektronische Kassen sind durch eine
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
(TSE) zu schützen. Dieses
besteht aus einem Sicherheitsmodul,
einem Speichermedium und einer einheitlichen
digitalen Schnittstelle.
• Anmeldepflicht: Typ, Modell & Seriennummer
müssen bis 31. Januar 2020
beim zuständigen Finanzamt gemeldet
werden. Die Meldefrist beträgt einen
Monat nach Inbetriebnahme. Für Registrierkassen,
die nach dem 25. November
2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft
worden sind und bauartbedingt
nicht aufgerüstet werden können, wird
eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember
2022 gewährt.
• Belegausgabepflicht: Es ist zwingend
jedem Kunden einen Kassenbeleg auszuhändigen.
Bäckereien, Schnellimbisse,
etc. können eine Befreiung beim zuständigen
Finanzamt beantragen – ob auch
Gaststätten sich davon befreien lassen
können, ist noch unklar.
• Ausnahme: Eine Registrierkassenpflicht
besteht nicht.