
KASSENSYSTEME
Ab 2020 sollen Manipulationen an elektronisch aufgezeichneten
Kassendaten mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
verhindert werden. Doch was bedeutet das für Sie?
Schluss mit
Ausreden!
W enn der Steuerprüfer
Baustein, so droht eine sofortige Einschät-zung
überraschend vor der
Tür steht, müssen Gas-tronomen
ab 2020 un-verzüglich
in der Lage
sein, alle Geschäftsvorgänge nachvollzieh-bar
darzulegen. Die Fiskalgesetzgebung,
auch „Kassengesetz“ genannt, greift dann
konsequent. Fehlt auch nur ein geforderter
der Steuerschuld. Das zieht unange-nehme
Konsequenzen mit sich. Jede elek-
tronische Kasse muss sowohl GoBD-konform
als auch tagesaktuell kassensturzfähig sein.
Eine Registrierkassenpflicht besteht aber
auch nach den neuen Vorschriften nicht. Zu-dem
ist die Führung von offenen Ladenkas-sen
grundsätzlich möglich.
Neuheiten ab 2020
Die Basis sind die GoBD, die „Grundsätze zur
ordnungsgemäßen Buchführung in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff“.
Seit 2018 ist die Kassen-Nachschau bereits
anzuwenden. Ab 2020 sind das elektroni-sche
Aufzeichnungssystem und die digita-len
Aufzeichnungen durch eine zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu
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