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Arbeitnehmerüberlassung
immer.“ Charakteristisch für Werk- und Dienst-verträge
ist nämlich ein eigenverantwortliches
Handeln im Rahmen einer eigenen betrieb-lichen
Organisation. Die vertraglich verein-barte
Leistung wird auf eigene Kappe erledigt
und führt auch zu einem messbaren, in sich
abgeschlossenen Ergebnis. In der Gastronomie
wird jedoch meist Leihpersonal bereitgestellt,
das vom Küchenchef gesagt bekommt, was es
tun soll. „Wenn der Entliehene den Weisungen
des Betriebsinhabers folgen muss, ist er Arbeit-nehmer.
Da bleibt kein Raum für eigene unter-nehmerische
Initiative.“ Bei einer Abhängigkeit
von Weisungen spricht der Gesetzgeber von
einer Arbeitnehmerüberlassung, für die andere
Regeln gelten und die zwingend einer behörd-lichen
Genehmigung bedarf.
Hilft die „Fallschirmlösung“ hier
noch aus der Klemme?
Ein Schlupfloch in den gesetzlichen Bestim-mungen
ermöglichte es lange Zeit, Dienst-
oder Werkverträge für Leiharbeitnehmer ein-zusetzen,
obwohl es faktisch um Arbeitneh-merüberlassung
ging. Für den Fall, das die
Täuschung auffliegen sollte, hatten Verleiher
einfach eine pauschale behördliche Erlaubnis
für Arbeitnehmerüberlassung in der Schub-
lade, die sie dann vorzeigen konnten und
schon waren sie auf der sicheren Seite. Damit
ist es seit Frühjahr 2017 vorbei, denn es gibt
eindeutige Pflichten zur Kennzeichnung.
Nach welchen Kriterien sollte man
einen Personaldienstleister wählen?
Wer gewerbsmäßig Leiharbeitnehmer vermit-teln
will, braucht eine behördliche Erlaubnis.
„Sie kostet etwa 1.000 E und wird je nach
Standort des Dienstleisters in den Agenturen
für Arbeit Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg aus-gestellt“,
erläutert Steffen Pasler. Die Erlaubnis
wird zunächst für ein Jahr befristet erteilt. Der
Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist spä-testens
drei Monate vor Ablauf des Jahres zu
stellen. „In dieser Zeit prüft die Bundesagentur
für Arbeit den Dienstleister genauer“, weiß er.
„Geht alles mit rechten Dingen zu, gibt es nach
drei Jahren eine unbefristete Genehmigung.“
Sein Rat an Gastronomiebetriebe: „Wählen
Sie einen Dienstleister mit einer unbefristeten
Erlaubnis, der sich in Behördenaugen bereits
bewährt hat.“ Interessenten in Grenzgebieten
sollten besonders vorsichtig sein. „Eine polni-sche
Personalleasingfirma braucht z. B. eben-falls
eine deutsche Genehmigung!“
Welche Pflichten hat der Entleiher?
Der Entleiher muss selbst darauf achten, dass
die Zeitarbeitsfirma die gesetzlichen Regeln
einhält. Dies beginnt mit einem genauen Blick
auf die Genehmigung für eine Arbeitnehmer-überlassung.
Der Entleiher muss wissen, dass
ein Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate
für ihn arbeiten darf. Auch die Einhaltung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes (Equal Pay/
Equal Treatment) ist grundsätzlich Pflicht.
Der Entleiher muss die Zeitarbeitsfirma über
wichtige Vertragsinhalte informieren: „Dazu
zählen nicht nur eine Beschreibung der Tätig-keit
nebst erforderlicher Qualifikation, sondern
auch Infos über Lohn und geldwerte Vorteile,
die der Stammbelegschaft für vergleichbare
Arbeit gewährt werden“, betont Steffen Pasler.
Eine Prüfung des fertigen Vertrags ist ratsam:
„Der Name des Leiharbeitnehmers muss ent-halten
sein, ebenso dessen Qualifikation und
die Arbeitsplatzbeschreibung. Fehlen einzelne
Punkte, ist Vorsicht angebracht.“ Bei Ord-nungswidrigkeiten
können Bußgelder bis hin
zu 30.000 E fällig werden, und auch der Ent-leiher
ist nicht frei von Sanktionen: „Zahlt der
Verleiher seinem Arbeitnehmer z. B. nicht den
Mindestlohn, dann muss der Entleiher diese
Differenz zahlen. Die Arbeitnehmer haben das
Recht, dies einzufordern.“ Besonders brisant
kann es werden, wenn der Verleiher keine
Zulassung hat. Daraus erwächst nicht nur ein
„Wenn der
Entliehene den
Weisungen des
Betriebsinhabers
folgen muss, ist er
Arbeitnehmer. Da
bleibt kein Raum für eigene
unternehmerische Initiative.“
Steffen Pasler
„Ich unterstütze das DNSV,
weil Ernährungsbildung,
Verbraucherorientierung
und Gesundheitsförderung
in jede Schule gehören.“
Univ.-Prof. Dr. Steffen Wittkowske
Leiter des Kompetenzzentrums Schulverpflegung
(KZSV) der Universität Vechta
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Leistungsfähigkeit gefordert. Dafür benötigen sie eine gesunde Schulverpflegung,
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