Grafik: eigene Darstellung nach Umweltbundesamt
Kühltechnik
CHECK: Betrifft das Verwendungsverbot für F-Gase-Kältemittel auch Ihre Geräte und Anlagen?
JA
HFKW mit GWP 2.500? keine Einschränkung militärische Einrichtung?
Nein
Inwiefern lassen sich diese Anlagen umrüsten?
Für Bestandsanlagen gibt es Übergangskälte-mittel
wie R407f oder Drop-Ins, die aber sehr
teuer sind. Folglich ist im Einzelfall zu prüfen,
ob eine Umstellung bestehender R404a-Anla-gen
ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Können stationäre Kälteanlagen auch mit
natürlichen
Kältemitteln betrieben werden?
Anlagen mit 15 bis 100 kW Kälteleistung zur
Lebensmittelkühlung lassen sich laut Um-weltbundesamt
als Zweikreislaufsysteme mit
natürlichen Kältemitteln betreiben. Auch CO2-
Anlagen, die als Direktverdampfungssysteme
ausgeführt sind, sind eine Option. Geräte, die
sich an einen Sole- oder einen CO2-Kreislauf
anschließen lassen, sind (auf Anfrage) erhältlich.
Natürliche Kältemittel bringen aber auch
Nachteile mit sich, Stichwort Brennbarkeit und
Toxizität. Was bedeutet das für Kälteanlagen?
Ein genereller Nachteil natürlicher Kältemittel
sind die vergleichsweise höheren Betriebskosten.
Ammoniak ist sowohl brennbar als auch to-xisch
und scheidet daher für viele Großküchen
aus. Die Kohlenwasserstoffe Propan (R290) und
Propen (R1270) sind jeweils brennbar. Folg-lich
gelten strenge Sicherheitsauflagen für die
Verwendung dieser Kältemittel. Je größer die
Menge, umso heikler. In steckerfertigen Gerä-
Betreiben Sie ein Kühl- oder Gefriergerät Kälteanlage mit F-Gase-Kältemittel
für die gewerbliche Anwendung?
F-Gas mit GWP > 2.500 (R404a, R507) und
Kältemittelfüllmenge > 40 t CO2 eq.?
Ab 01.01.2020 darf kein ungebrauchtes F-Gase-Kältemittel
mit einem GWP > 2.500 mehr zur Wartung oder Instandhaltung
(Wiederauffüllung) der Kälteanlage verwendet werden.
Ab 01.01.2030 darf kein aufgearbeitetes oder recyceltes
F-Gase-Kältemittel mit einem GWP > 2.500 mehr zur Wartung
oder Instandhaltung der Kälteanlage verwendet werden.
keine Ein-schränkung
Temp.
-50°C?
Phase Down/
Review
Art.19 (3a)
Hermetisch abgeschlossen?
HFKW mit GWP 2.500?
HFKW mit Temp. < -50°C
GWP 150?
Inverkehr-bringungs-verbot
ab
01.01.2020
Inverkehr-bringungs-verbot
ab
01.01.2020
Verbot ab
01.01.2020
JA
JA
JA
JA
JA JA
JA
Kältemittelverfügbarkeit (Frisch-ware)
kann zukünftig einge-schränkt
sein (Phase down)
Kühlgeräte, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem
GWP > 2.500 als Kältemittel haben, dürfen ab 01.01.2020 nicht mehr in
Verkehr
gebracht werden (betrifft v. a. Hersteller und Händler).
Wer eine Kälteanlage mit dem F-Gas R404a mit einer Kältefüllmenge be-treibt,
die > 40 t CO2 eq. (entspricht 10,2 kg bei R404a) ist, muss ab 01.01.2020
mit einer eingeschränkten und teureren Wartung/Instandhaltung rechnen.
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
JA
JA
/www.linde-gas.com