
Daten unter Verschluss
Wer das neue Datenschutzrecht nicht erfüllt, dem drohen saftige Geldbußen. Worauf
sollten GV-Verantwortliche achten und was sind die wichtigsten Maßnahmen?
So wie Klaus Schurr, Mitinhaber des
Gourmetrestaurants auf der Burg Stau-feneck,
geht es derzeit auch vielen GV-Verantwortlichen.
„Selbst Experten sprechen
über dieses Thema so verschlüsselt, dass keiner
wirklich weiß, was auf uns zukommt. Wir sind
zwar rechtlich ausreichend abgesichert, weil
wir eng mit einem IT-Unternehmen zusam-menarbeiten.
Künftig werden wir aber auf No-tizen
verzichten, die Gästewünsche betreffen
– z. B. zu Allergien. Außer der Gast
hat zugestimmt“, sagt Klaus Schurr.
Ursprünglich zielte das neue Daten-schutzrecht
der Europäischen Union
auf Großkonzerne wie Google, Face-book
updates Gästesonderwünsche
Personaldaten Speicherfristen
und Amazon ab, jetzt trifft es ab dem
25. Mai auch kleine und mittelständi-sche
Betriebe.
Betroffen davon sind
alle Unternehmen, die personenbe-zogene
Daten wie Telefonnummer
oder E-Mail-Adresse verarbeiten.
Sei es mit Computern oder
Smartphones. Die neuen Rege-lungen
können aber auch rele-vant
sein, wenn die Daten hän-disch
aufgenommen werden.
Wer sich mit dem Thema nicht
auseinandersetzt, für den kann es
teuer werden. Bei Verstößen dro-hen
Geldbußen bis 20.000.000 E
oder bis zu 4 % des erzielten Jahres-umsatzes.
Wer keine Gästedaten verarbeitet, beispiels-weise
Betreiber von Kiosk oder Cafeteria, muss
zwar keine Standardmaßnahmen treffen. Den-noch
müssten solche Betriebe die neuen Re-gelungen
beachten, sofern personenbezogene
Lieferantendaten im Sinne der Datenschutz-grundverordnung
(DSGVO) verarbeitet wer-den.
Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss
außerdem die neuen datenschutzrechtlichen
Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz
beachten, die ebenfalls in der DSGVO und
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
geregelt
sind.
Was müssen GV-Manager beachten?
Unternehmer müssen vorweisen können, dass
die Verarbeitung personenbezogener Daten
die Anforderungen der DSGVO und des BDSG-neu
erfüllt. Dazu müssen sie folgende Grund-sätze
beachten:
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40 GVmanager 5/ 2018