Die sogenannte Störerhaftung wird abgeschafft. Darauf einigte sich die große Koalition nach monatelangem Gezeter. Wer als Gastronom oder Hotelier nun offenes WLAN für seine Gäste anbietet, muss zukünftig keine strengen Prüfpflichten zur Netzwerksicherheit erfüllen. Das Gastgewerbe profitiere somit von der Haftungsprivilegierung für Accessprovider, die nun für die nötige Sicherheit beim Surfen der Anwender sorgen müssen. Die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen “angemessenen Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff” auf das WLAN (§ 8, Abs. 4), falle komplett weg, sagte der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek auf Anfrage des IT-Portals Golem.de erklärt. Das Providerprivileg bedeute jedoch nicht, dass der Gastronom von allen Auflagen befreit sei, Golem.de weiter berichtet.
Zwar bekäme der Anbieter eines WLAN-Hotspots keine Abmahnung mehr, müsse jedoch auf richterliche Anordnung einen Nutzer sperren, wenn dieser Gesetzesverstöße wie Urheberrechtsverstöße begehe, sagte Jarzombek. Damit sei auch eine entsprechende EU-Richtlinie erfüllt. Diese gesetzliche Einschränkung unterscheide sich von einem Entwurf der Opposition, der von der Bundesregierung jedoch nicht angenommen wurde. Die Oppositionsparteien wollten erreichen, dass die Anbieter auch von Unterlassungsansprüchen ausgenommen sind. Somit fällt der zwischenzeitlich von CDU/CSU Fraktion favorisierte Zwang für eine Vorschaltseite (Captive Portal) mit Rechtstreueerklärung durch den Nutzer weg. Ebenfalls vom Tisch ist mit dem Gesetz nun auch eine verbindliche Verschlüsselung der Netzwerke.
Gastgewerbe-Verbände zeigen sich erleichtert
„Union und SPD haben am heutigen Mittwoch den Weg frei gemacht für mehr WLAN-Hotspots in Deutschland. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen diese überfällige Entscheidung der Großen Koalition ausdrücklich”, erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA. „Um die Chancen der Digitalisierung im Interesse der Gäste vollumfänglich nutzen zu können, gehörte die unsägliche WLAN-Störerhaftung auch in Deutschland endlich beseitigt. Für die Hotels, Restaurants und Cafés bedeutet die nun verabredete umfassende Haftungsbefreiung der WLAN-Betreiber den lange erwarteten Befreiungsschlag.“