Wer sich Essen zum Mitnehmen kauft, soll künftig die Wahl haben: Restaurants, Bistros und Cafés müssen ab 2023 immer auch Mehrwegbehälter für den To-go-Kaffee und für Take-away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett am 20. Januar 2021 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Weitere wichtige Änderungen: Die Pfandpflicht wird ab nächstem Jahr auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Außerdem müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen.
Mehrweg als Standard
„Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu. Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten. Das muss nicht so bleiben. Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden. Daher verpflichten wir die Gastronomie, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können. Ich bin überzeugt: So werden viele gute Lösungen entstehen, auch für die Lieferdienste. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Verpackungsflut im To-go-Bereich einzudämmen“, so die Aussage von Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Mehrweg-Option zum gleichen Preis
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-go-Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben (dies gilt nicht für Filialen großer Ketten). Aber sie müssen den Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.
Regelung betrifft auch Online-Geschäft
Weiterer Inhalt der Gesetzesnovelle: Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.
Mehrweg-Anbieter begrüßen Entschluss
Anbieter für Mehrweg-Pfandsysteme wie ReCup aus München begrüßen den Entschluss. „Das Recup- und Rebowl-Pfandsystem zeigt, dass Mehrweg funktioniert“, meint Fabian Eckert, Geschäftsführer der ReCup GmbH, bei der Pressekonferenz des Bundesumweltministeriums. „Wir wissen, dass die Gastronomie momentan vor großen Herausforderungen steht, aber wir sind uns sicher, dass wir diese gemeinsam meistern werden“, betont Fabian Eckert weiter. Das Pfandsystem, welches zusammen mit Partnern wie Shell, Alnatura, McDonalds oder Bio Company Einwegmüll einspart, zeigt, dass die Mehrweg-Alternative weder mehr kosten muss, noch einen Verlust der To-go-Mentalität bedeutet.
Mit dem flächendeckenden Pfandsystem für Mehrwegbehälter bietet ReCup bereits eine Mehrweg-Lösung für die Gastronomie an. Aktuell können Gastronomen das Pfandsystem rund um die ReCup-Becher und ReBowl-Schalen kostenlos für drei Monate testen.