Das bayerische Gesundheitsministerium hat seine bislang positive Bewertung von Klarsichtmasken revidiert. Sie entsprechen nicht mehr den Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen.
In einem Schreiben an den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern e.V. teilt das Ministerium mit, dass die Erkenntnisse über das Virus und dessen Übertragungswege weit fortgeschritten seien. Es gelte als wissenschaftlich gesichert, dass neben der Übertragung durch Tröpfchen maßgeblich auch die Übertragung durch Aerosole erfolgen könne. Aufgrund der derzeitig hohen Infektionszahlen wurden die verschiedenen Mund-Nasen-Bedeckungen daher einer Eignungsprüfung unterzogen. Die Anforderungen an einen geeigneten Schutz stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nun klar:
„Neben dem direkten Schutz gegen Tröpfchen muss auch eine Reduzierung von Aerosolen gewährleistet sein. Aerosole werden nicht nur beim Sprechen, sondern auch schon beim Atmen freigesetzt. Da sie deutlich kleiner als Tröpfchen sind, ist es besonders wichtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung dicht an der Haut anliegt, um auch eine Freisetzung an der Seite oder nach unten zu minimieren.
„Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht.“
Deshalb ist eine Mund-Nasen-Bedeckung eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern – unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege schließt sich dieser Bewertung ausdrücklich an. Die Neueinschätzung stehe außerdem im vollen Einklang mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.