Die Berufsgenossenschaft BGN hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens für die Corona-Gefährdungsbeurteilung für das Gastgewerbe herausgegeben (Stand April 2022). Daneben wurde die Information für betriebliche Hygienekonzepte der BGN für das Gastgewerbe angepasst.
Corona-Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept noch entscheidender
Mit den seit dem 20. März offeneren Formulierungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind die Durchführung einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und die Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts noch wichtiger geworden. Denn die größere Flexibilität bei den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen besitzt mit der entsprechenden Verantwortung des Betriebs auch eine Kehrseite.
Daher wird Arbeitgebern, die diese Beurteilung für ihren Betrieb noch nicht vorgenommen oder diese noch nicht an die neue Rechtslage und Infektionssituation angepasst haben, empfohlen, dies nachzuholen.