Die Regierung von Niedersachsen hat einen Fünf-Stufen-Plan vorgelegt, um die Öffnung des öffentlichen Lebens voranzutreiben. So soll auch die Gastronomie am 11. Mai wieder anlaufen. Hotels sollen am 25. Mai wiedereröffnen. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der ‚Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘. Auf dieser Grundlage sollen schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können.
Dabei wurden die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wie Kita und Schule, Handel und Dienstleistungen, Gastronomie und Touristik, aber auch private Kontakte, Kultur, Sport und Freizeit und die Versammlungen neben- und übereinandergelegt. Bewertet wurde auch, welche Lockerungen nach welchem Zeitablauf gleichzeitig vertretbar erscheinen.Im Rahmen der Pressekonferenz, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem verstärkten Infektionsgeschehen auch Verschärfungen erneut möglich sein können.
Perspektiven für das Gastgewerbe
„Der ‚Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘ soll“, so Ministerpräsident Stephan Weil, „den Menschen in unserem Land einigermaßen verlässliche Perspektiven für die nächsten Wochen geben. Nach all den Belastungen und Unsicherheiten haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, zu erfahren, wann welche weiteren Lockerungsmaßnahmen zu erwarten sind, wenn sich das Infektionsgeschehen weiterhin so moderat entwickelt wie bisher.“
„Bereits in Stufe zwei, also ab Mitte Mai, sollen in Niedersachsen Restaurants und Cafés wieder langsam öffnen können“, betonte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, „wenn auch zunächst nur mit einer Auslastung von 50 Prozent und unter Wahrung der Vorschriften zu Abständen und Kontaktbeschränkungen.“ Ein gemeinsamer Gaststättenbesuch soll jedoch nur im Rahmen der allgemein geltenden Regelungen zu Abstand und Kontaktbeschränkungen möglich sein. Überall in der Gastronomie müssen Hygienekonzepte vorliegen.
Stufenweise Öffnung des Tourismus in Niedersachsen
In der ersten Stufe des Öffnungs-Plans kommen zunächst Dauercamper und Ferienhaus- beziehungsweise Ferienwohnungsbesitzer zum Zuge. Gleichzeitig werden auch diejenigen Inseln wieder für den Tagestourismus geöffnet, bei denen die Verantwortlichen vor Ort dies für vertretbar halten. Das Land überlässt die Entscheidung den Landkreisen und Kommunen.
Ab Mitte Mai sollen in einer zweiten Stufe Ferienhäuser oder Ferienwohnungen wieder angemietet werden können. Campingplätze werden dann auch für vorübergehende, mindestens siebentägige Aufenthalte geöffnet werden – allerdings zunächst nur mit einer 50-prozentigen Auslastung.
Die 50-Prozent-Regel gilt dann auch für die rechtzeitig zu Pfingsten wieder zu öffnenden Hotels und Pensionen. Auch hier sollen rasche Wechsel von Gästen ebenso verhindert werden, wie allzu viele Begegnungen in geschlossenen Räumen. Die Details und das weitere Vorgehen sollen binnen einer Woche MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeiten.