Nach der Kritik an schleppenden Corona-Hilfen für betroffene Betriebe strebt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wohl einfachere Bedingungen an. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur und des Dehoga schlägt sein Ministerium Änderungen bei der Überbrückungshilfe III vor. So sollen Unternehmen eine Förderung für jeden Monat erhalten können, in dem sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können – weitere Nachweise sollen entfallen, wie u. a. Der Spiegel und n.tv berichteten.
Damit Unterstützung schnell bei Unternehmen ankommt, soll die maximale Höhe von Abschlagszahlungen auf insgesamt 150.000 Euro angehoben werden – dies sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. In den Katalog erstattungsfähiger Fixkosten sollen außerdem Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren aufgenommen werden.
Bedingungen sollen angepasst werden
Verschiedene Verbände haben aber nicht nur die Verzögerungen bei der Auszahlung der Novemberhilfen massiv kritisiert. Zum anderen gibt es Kritik an den Bedingungen für die Überbrückungshilfen. Laut dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums sollen jetzt die geänderten Überbrückungshilfen III rückwirkend vom vergangenen November bis Juni 2021 laufen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte erst kürzlich gesagt: „Wir haben die Mittel, die nötig sind, und wir werden sie auch einsetzen. Darauf kann jeder und jede in der deutschen Wirtschaft vertrauen.“
Antragsfristen für Corona-Hilfen verlängert
Die Überbrückungshilfe II soll nun bis zum 31. März zu beantragen sein (bisher bis Ende Januar), die November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April (bisher bis Ende Januar bzw. Ende März). Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag.