Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Betriebliche Tätigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie können daher nicht ohne ein (über das bisherige und vorherige Maß hinausgehendes) Hochfahren des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz erfolgen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat entsprechende Kriterien für ein verantwortungsvolles Wiederhochfahren in Zeiten der Corona-Pandemie in einer Praxishilfe zusammengestellt. Sie gelten seit 20. April 2020, insbesondere für gastronomische Betriebe, die etwa Speisen zum Mitnehmen/Abholen anbieten.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Entstanden ist somit eine wissenschaftlich fundierte, aber zugleich auch eine praxisnahe, verständliche und umsetzbare Handreichung. Die BGN unterstützt aktiv die Betriebe bei der Umsetzung dieser Kriterien.
Wichtige Punkte:
• Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass zwischen Personen ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten wird.
• Kann der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden, ist zur Vermeidung der Infektionsübertragung eine räumliche Trennung zwischen den jeweiligen Arbeitsplätzen vorzusehen.
• Ist bei bestimmten Tätigkeiten ein ausreichender Abstand bzw. eine Abtrennung aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, sind den Beschäftigten Mund-Nase-Bedeckungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
• Unterweisung über die allgemeinen Hygienemaßnahmen (insbesondere Händehygiene, Nies- und Hust-Etikette).
Reger Austausch
Zudem bietet die Corona-Website der BGN zahlreiche Informationen, Handlungshilfen, Fragen und Antworten sowie Plakate und Flyer. Hier finden Gastronomen auch die BGN-Handlungshilfe für die Gastronomie als PDF. Die Website wird regelmäßig aktualisiert, lebt aber auch von den Erfahrungen und Ideen der Branche. „Wir wünschen uns deshalb einen aktiven Input der Branche, gleich ob Beschäftigte oder Unternehmerinnen und Unternehmer“, so Dirk Ellinger, Vorstandsvorsitzender der BGN und Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.
Der nun vorliegende Branchenstandard ist die Konkretisierung eines einheitlichen Arbeitsschutzstandards, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich vorgestellt hat.