In Bayern wird die beim Bund-Länder-Treffen am Freitag, 7. Januar beschlossene 2G Plus-Zugangsbeschränkung für die Gastronomie nicht umgesetzt. Das Bayerische Kabinett verständigte sich nach Beratungen am Dienstag, 11. Januar darauf für Restaurants und Cafés die bisher gültige 2G-Regel beizubehalten. Alle weiteren Corona-Beschränkungen werden laut Staatskanzleichef Florian Herrmann „nahezu eins zu eins“ übernommen und um vier Wochen bis einschließlich 9. Februar verlängert.
Besonders starke Einschränkungen in Bayern
Die Nicht-Einführung der 2G Plus-Regel sei darin begründet, dass die Gastronomie in Bayern in vielen Bereichen ohnehin sehr stark eingeschränkt ist. So gebe es eine flächendeckende Sperrstunde ab 22 Uhr, zudem seien Bars und Diskotheken im Freistaat schon sehr lange geschlossen.
Für Kultur-, Freizeit und Sportangebote in Innenräumen gilt weiterhin 2G Plus – sowie eine maximale Auslastung bei Kulturveranstaltungen von 25 Prozent.
Neue Beschlüsse
Neu ist, dass Auffrischungsimpfungen im Freistaat künftig im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss schon ab dem Tag der Booster-Impfung und nicht wie bisher erst nach 14 Tagen gültig sind. Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
Außerdem wurde die 2G-Ausnahmeregel für ungeimpfte, aber in der Schule getestete Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren entfristet. Sie dürfen dauerhaft in die Gastronomie und in Hotels sowie Sport treiben und musizieren, wenn dort für alle Erwachsenen die 2G-Regel gilt. Kinder unter 14 Jahren sind von 2G und 2G Plus grundsätzlich ausgenommen.