Bundestag und Bundesrat haben die gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (KuG) bei längerem Bezug im Rahmen des “Sozialschutzpakets II” beschlossen. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte besteht weiterhin ein regulärer gesetzlicher Anspruch auf 60 Prozent des Nettolohns, der aufgrund der Arbeitszeitreduzierung anteilig ausfällt. Mit Kindern sind es 67 Prozent. Neu ist, dass bei einer Bezugsdauer von mehr als drei Monaten das KuG bis zum Jahresende 2020 in zwei Staffeln angehoben wird: ab dem 4. Bezugsmonat um 10 Prozent und ab dem 7. Bezugsmonat um 20 Prozent. Voraussetzung ist dann im jeweiligen Bezugsmonat ein Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.
Zudem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis zum Jahresende verlängert (bisher bis 31.10.2020) und für alle Berufe geöffnet (bisher nur für systemrelevante Berufe und Branchen).

Gegenüber ursprünglichen Plänen von SPD und DGB vertretbar
Es ist sinnvoll, dass die Aufstockung mit den anderen Corona-Krisenregelungen synchronisiert und rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft gesetzt wird. Dadurch wird der vertretbare politische Wille berücksichtigt, für diejenigen Beschäftigten Erleichterungen zu erzielen, die aufgrund der Coronakrise in Kurzarbeit sind und deren Gehaltseinbußen sich nach drei bzw. sechs Monaten deutlicher auswirken als bei kürzerem Arbeits- mit folgendem Entgeltausfall. In diesen Fällen ist die nun geplante Aufstockung gegenüber der ursprünglich vom DGB betriebenen Gießkannenlösung – 20 Prozent mehr für alle KuG-Bezieher von Mai bis Juni – vertretbar.
Beitragssatzsteigerungen wahrscheinlicher
Insgesamt sind die Aufstockungen trotz ihrer Staffelung und zeitlichen Begrenzung bedenklich. Die Arbeitslosenversicherung darf nicht als Vollabsicherung verstanden werden. Allein durch die Anhebung des KuG entstehen für die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhebliche Mehrbelastungen von über einer Milliarde Euro. Zwar sind die Rücklagen mit 26 Mrd. Euro aktuell noch deutlich höher als in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Die Summe wird mit Blick auf den Ansturm an Kurzarbeitern aber voraussichtlich nicht ausreichen, wie Beispielrechnungen der BA zeigen. Mit den Leistungsausweitungen steigt unweigerlich die Gefahr einer Beitragserhöhung. Um die gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen der BA zu erfüllen, wird zusätzlich der Steuerzahler zur Kasse gebeten.