Das EU-Recht schützt die Möglichkeit der Fahrer, sich für flexible Arbeit zu entscheiden. Deliveroo zeigt sich erfreut über das Urteil.
Urteil bestätigt
Der High Court des Vereinigten Königreichs hat heute eine von der Gewerkschaft IWGB eingeleitete gerichtliche Untersuchung gegen eine frühere Rechtsprechung abgelehnt und bestätigt, dass Deliveroo-Fahrer selbstständig sind. Bei seiner Entscheidung prüfte das Gericht die Angelegenheit unter dem Aspekt der europäischen Menschenrechte und kam zu dem Ergebnis, dass die Fahrer in keinem Arbeitsverhältnis stehen.
Verfahren seit November 2017
Das heutige Urteil geht auf einen Antrag der IWGB zurück, die Entscheidungen des Zentralen Schiedsausschusses des Vereinigten Königreichs (Central Arbitration Committee, CAC) im November 2017 und des High Court des Vereinigten Königreichs im August 2018 zu überprüfen. Beide hatten damals festgestellt, dass Fahrer von Deliveroo selbstständig sind.
Kein Arbeitsverhältnis
Der Richter berücksichtigte den Status der Fahrer nach europäischem Menschenrecht und erklärte ausdrücklich, dass die Fahrer weder Angestellte noch Arbeiter sind und nicht in einem „Arbeitsverhältnis“ mit Deliveroo stehen. Das Urteil gibt wichtige Hinweise darauf, was ein „Arbeitsverhältnis“ im Rahmen des Europäischen Rechts ist. Es verdeutlicht, dass dies nicht für die Art und Weise der Zusammenarbeit von Deliveroo und den Fahrern gilt. Dies ist ein wichtiger Beschluss, der mit früheren Entscheidungen in ganz Europa, einschließlich in Frankreich und den Niederlanden, übereinstimmt.
Deliveroo erfreut
Ein Sprecher von Deliveroo kommentiert: „Wir begrüßen das heutige Gerichtsurteil. Es bestätigt die früheren Entscheidungen, dass Deliveroo-Fahrer selbstständig sind, und räumt ihnen die gewünschte Flexibilität ein. Der Gerichtshof hat dies nicht nur nachdrücklich im nationalen Recht des Vereinigten Königreichs bestätigt, sondern auch nach Europäischem Recht sorgfältig geprüft und die Selbstständigkeit der Fahrer festgestellt.”