Der Dehoga und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) konnten sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA letztendlich auf “noch vertretbare”, lineare Tariferhöhungen verständigen. Alle wesentlichen Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.) erhöhen sich ab dem 1.1.2022 um 2,5 Prozent.
Für die von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Clubs, Discotheken und Nachtbetriebe konnte der Dehoga eine Befreiung von der für 2022 vorgesehenen 2,5 Prozentigen linearen Erhöhung erreichen. Hiervon profitieren Nutzer der Tarife M-CD II 2, U-T und WR-N mit Tonträgermusik bzw. mit Livemusik.
Tariferhöhungen für die Nachtgastronomie
Trotz dieses Verbandserfolges kommen dennoch u.a. auf die Nachtgastronomiebetriebe Tariferhöhungen zu, da in 2022 die letzte Stufe der mehrjährigen Einführungsphase für Musikwiedergaben in Musikkneipen, Clubs, Discotheken, Stripteaselokalen etc. greift. Aber auch die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Eintritt (Tarife U-V, M-V für Livemusik oder Tonträgermusik) erhöhen sich aufgrund vereinbarter, auf mehrere Jahre verteilter Anpassungen.
Dehoga-Verbandsmitglieder erhalten kostenfrei das von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter herausgegebene hier verlinkte „GEMA-Handbuch 2022“ mit allen maßgeblichen GEMA-Tarifen sowie mit wichtigen Anwendungshinweisen zu einzelnen Tarifen. Der Dehoga stellt seinen Mitgliedern zudem die hier verlinkte „Übersicht zum Hotelsendetarif 2022“ mit allen Anspruchstellern und deren Tarifen/rabattierten Mitgliedertarifen zur Verfügung. Weitere GEMA-Tarife sind auf der Internetseite: www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/ einseh- und downloadbar.