Im dritten Teil unseres dreiteiligen Beitrags zur Überbrückungshilfe IV informieren wir über Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Unternehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können Kredite erhalten. Voraussetzung: Bis zum 31. Dezember 2019 war das Unternehmen nicht in finanziellen Schwierigkeiten.
- Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind beziehungsweise zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, sind ebenfalls dazu berechtigt.
- Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind, erhalten auch Kredite.
- Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Soloselbstständige und kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Welche Kredite stehen zur Wahl?
KfW-Kredit für Unternehmen
- Unternehmen beantragen einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Bank. Das erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Für große Unternehmen bis zu 80 Prozent Risikoübernahme.
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent Risikoübernahme.
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
- Unternehmen beantragen einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel. Dabei übernimmt der Staat 100 Prozent der Haftung. Das ermöglicht die besonders schnelle und unbürokratische Auszahlung von KfW-Krediten durch die Banken.
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro.
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro.
KfW-Schnellkredit für Soloselbstständige und kleine Unternehmen
- Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Was ist mit ganz jungen Unternehmen?
- Unternehmen, die schon in 2019 Umsätze erzielt haben, können den KfW-Schnellkredit beantragen.
- Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt aktiv sind oder noch keinen Jahresabschluss vorweisen können, qualifizieren sich für den ERP-Gründerkredit-Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung: Die Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko.
- Hinweis: Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit-Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Unternehmen bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – mit bis zu 80 Prozent Risikoübernahme durch die KfW.