Nicht immer werden Trinkwasser-Installationen durchgehend genutzt: Es gibt eine Reihe von Einrichtungen, in denen regelmäßig mit einer verminderten Trinkwasserentnahme zu rechnen ist. Kindertages-, Bildungs- und Sportstätten sind hiervon ebenso betroffen wie Ferienwohnanlagen mit Saisonbetrieb. Doch was ist zu tun, wenn zu diesen planbaren, regelhaften Unterbrechungen von Trinkwasseranlagen längere Außerbetriebnahmen durch Bau- oder Wartungsarbeiten hinzu kommen? Oder unerwartete Ereignisse wie die aktuelle Pandemie? In jedem Fall ist es wichtig, dass die Trinkwasser-Installationen fachgerecht außer und wieder in Betrieb genommen werden. In der Zwischenzeit sind angemessene Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Nur so ist die Sicherheit und Güte des Trinkwassers auch aus temporär stillgelegten Anlagen gewährleistet.
Neue Doppelrichtlinie
Welche Schritte hierbei zu beachten sind, erklärt die neue Doppelrichtlinie VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Diese beschreibt die konkreten Betreiberpflichten und nennt die Voraussetzungen und Anforderungen im Rahmen des Betriebs von Trinkwasser-Installationen. Die VDI-Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 ergänzt die Doppelrichtlinie mit Anleitungen zur hygienegerechten Außer- und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen. Die Empfehlung richtet sich an alle, die für den Betrieb von Trinkwasseranlagen verantwortlich sind. Sie definiert die erforderlichen Schritte, die bei einer Außerbetriebnahme, inklusive Absperren von Trinkwasser-Installationen oder Teilen davon, anfallen. Des weiteren benennt sie die Maßnahmen, die im Rahmen der Wiederinbetriebnahme erfolgen müssen sowie den Umfang der Dokumentation der Vorgänge.
Bestellen oder kostenlos einsehen
Die VDI-Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 mit dem Titel „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“ kann online bestellt oder kostenfrei an vielen öffentlichen Auslegestellen eingesehen werden.
Hohe Anforderungen an Trinkwasser
Das Risiko, das von schlecht gewarteten Trinkwasseranlagen ausgeht, ist erheblich. Die Trinkwasserverordnung beruht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Damit werden hohe Anforderungen an Trinkwasser gestellt, die nicht unterschätzt werden sollten.