Der Bundesrat hat die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu geregelt. Ab Januar 2021 gelten damit für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 263 Euro, der reine Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,47 Euro erhöht.
Ab dem 01.01.2021 können Unternehmen über diesen Betrag hinaus pro Arbeitstag nun maximal 6,57 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen, da der Staat die Mitarbeiterverpflegung steuerlich fördert. Von den höheren Verpflegungswerten profitieren mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund eine Million Verwender von Restaurantchecks, wie etwa dem Sodexo Restaurant Pass. Die Mitarbeiterverpflegung ist im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie von Steuern und Sozialabgaben befreit. Mit einem Verpflegungszuschuss können Unternehmen damit die Angestellten mit bis zu 1.445,40 Euro pro Mitarbeiter und Jahr unterstützen.