Tatsächlich gibt es in Europa aber ein dichtes Netzwerk von gesetzlichen Vorschriften. die Verunreinigungen von Lebensmitteln verhindern sollen. Es darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält. Es ist entweder ein Höchstwert einzuhalten oder das allgemeine Minimierungsgebot zu beachten. Und die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit geht weiter, wird dem neuesten Stand der Wissenschaft angepasst. Der Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission beurteilt mit seinen Stellungnahmen, wie bestimmte aktuelle Risiken durch Kontaminanten zu bewerten sind. In ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit hat die EU-Kommission ihre Absicht bekundet, auch eine Reihe weiterer Kontaminanten zu begrenzen.
Welche Rechtsvorschriften schützt uns vor Mykotoxinen oder Schwermetallen? Welchen Einfluß hat die “Gute Herstellungspraxis”, die bei der Herstellung von Lebensmittel Anwendung findet? Welche Aktivitäten gibt es auf europäischer Ebene oder international beim Codex Komitee für Lebensmittelzusatzstoffe und Kontaminanten?
Diese Fragen beantwortet Ihnen das “Thema des Monats” Oktober auf der BLL-Homepage: www.bll-online.de