Bundesumweltminister Trittin befände sich in der komfortablen Situation, eine bestehende Regelung umsetzen zu können. Das Problem der geltenden Regelung bestehe lediglich darin, dass Dosen je nach ihrem Inhalt künftig unterschiedlich behandelt würden. Auf Bierdosen wäre ein Pfand zu zahlen, auf Coladosen nicht. Dies den Verbrauchern zu erklären sei allerdings möglich. Immerhin spiegele die Regelung das unterschiedliche Verhalten der Abfüller wider: Wenn etwa für Cola künftig sinkende Mehrweganteile verzeichnet würden, werde es auch dort eine Pfandpflicht geben.
Der NABU sehe der Bundesratssitzung am Freitag daher entspannt entgegen, so NABU-Präsident Flashbarth: “Die alte Verpackungsverordnung ist besser als ihr Ruf.” Ob man mit einer Novellierung das Regelwerk für die Verbraucher künftig verständlicher gestalte, liege jetzt allein in der Hand der Bundesländer.
Rückfragen bei: Susanne Hempen, NABU-Abfallexpertin, 0228-4036-165