Berlin. Ein strenges Lebensmittelrecht und wirksame Kontrollen sollen im Europäischen Binnenmarkt sicherstellen, dass die Lebensmittel in einem hygienisch einwandfreien Zustand zum Verbraucher gelangen. In Deutschland regelt beispielsweise die Fischhygiene-Verordnung, wer überhaupt Fische, Muscheln und andere Meeresfrüchte bearbeiten und in den Verkehr bringen darf.
Fabrikschiffe, Verarbeitungsbetriebe und sonstige Betriebe an Land brauchen dazu eine Zulassung, die nur erteilt wird, wenn die in der Fischhygiene-Verordnung festgelegten Anforderungen an eine hygienische Betriebsausstattung und eine saubere Arbeitsweise erfüllt sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmäßig durch die zuständigen Behörden überwacht. Aber auch die Betriebe selbst sind zu Kontrollen verpflichtet. Ein System von produktionsbegleitenden Kontrollen soll dafür sorgen, dass etwaige Mängel gleich entdeckt werden und schlechte Ware nicht zum Verbraucher gelangt.
Ein großer Teil der in Deutschland verzehrten Fischerzeugnisse stammt aus anderen Ländern. Die Fischhygiene-Verordnung legt auch fest, wie mit dieser Ware zu verfahren ist. In den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gibt es Vorschriften, die der deutschen Verordnung entsprechen, denn mit Errichtung des Binnenmarktes wurde dieser Bereich durch Richtlinien der EU harmonisiert.
Die Kontrolle der Produkte erfolgt grundsätzlich im Herkunftsland. Außerdem unterliegt die Ware im Bestimmungsland Stichprobenkontrollen. Anders verhält es sich mit Ware, die aus sogenannten Drittstaaten – Staaten, die nicht zur EU gehören – importiert wird. Diese Ware wird an den Außengrenzen der Gemeinschaft einer Kontrolle unterzogen. All diese Vorkehrungen sorgen dafür, dass die Verbraucher die vielfältigen Fischprodukte unbeschwert genießen können.