Welche Info sagt was aus?
Die Referenznummer stellt die Verbindung zwischen dem Stück Fleisch und seinem Ursprung her. Die Zulassungsnummer der Schlachtstätte “geschlachtet in” zeigt Name und Stätte des Mitglieds- oder Drittstaates. Die Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebes “zerlegt in” verweist auf Name und Zulassungsnummer.
Die Herkunftsangabe, zum Beispiel “Herkunft: Deutschland” bezieht sich auf Geburts- und Mastort – in der restlichen EU ist diese Angabe erst ab 2003 vorgeschrieben.
Bei Rinderhackfleisch sind Namen der Mitgliedsstatten angegeben, in denen Schlachtung und Herstellung erfolgt sind. Unter der Voraussetzung, dass weitere Angaben über Mastform, Regionalität, Gattung… überprüft und kontrolliert werden, können diese Angaben als freiwillige Angaben erfolgen.
Detailliertere Auskünfte bietet die Homepage des BLL: www.bll-online.de