Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verbände der Fischwirtschaft offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Einfuhr von Viktoriabarsch aus Tansania in die EU ab sofort wieder gestattet ist. Das Bundesministerium für Gesundheit wird eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesanzeiger vorbereiten.
Nach der Entscheidung dürfen frische, gefrorene oder verarbeitete Fischereierzeugnisse aus dem Viktoria-See mit Herkunft oder Ursprung aus Tansania wieder in die EU eingeführt werden, wenn ein amtlicher Inspektor bescheinigt, dass die auf den Lieferpapieren beschriebenen Fischereierzeugnisse im Rahmen eines Kontrollsystems gemäß Kapitel V. Punkt 11.3.B des Anhangs der Richtlinie 91/493/EG (Fischhygiene-Verordnung) erzeugt wurden und die Erzeugnisse Kontrollen unterzogen wurden um sicherzustellen, dass sie genusstauglich sind, wobei sie vor allem auf Pestizide kontrolliert werden sollten.
Die kenianischen Behörden benötigen mehr Zeit, um geeignete Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Fischereierzeugnisse zu treffen. Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus dem Viktoria-See mit Herkunft oder Ursprung in Kenia wird daher weiter ausgesetzt. Erst wenn die kenianischen Behörden geeignete Kontrollmaßnahmen nachweisen, kann auch hier mit einer Aufhebung des Einfuhrverbots gerechnet werden.