Wenn dennoch auf eine Einfuhr nicht verzichtet werden kann, dann sei unbedingt auf die vorgeschriebene Behandlung zur Abtötung eventuell vorhandener Keime sowie die erforderliche behördliche Bescheinigung achten, fügte Bartels hinzu.
Schließlich sei die Gefahr einer MKS-Einschleppung noch längst nicht gebannt. Das Vereinigte Königreich z. B. verzeichne inzwischen 1.964 MKS-Ausbrüche. Und täglich kämen zwei neue Fälle hinzu. Insofern sei weiterhin ein Höchstmaß an Vorsichtsmaß-nahmen erforderlich. Besonders beim Personen-, Tier- und Warenverkehr, vor allem dann, wenn Kontakte zu Klauentieren gegeben sind.