Frankfurt/Main. Der Bundesrat auf seiner 890. Sitzung der "Vierten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" zugestimmt. Damit steigt der steuerliche Sachbezugswert für das Jahr 2012 auf der Grundlage der Verbraucherpreise. Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Unternehmen werden ab 2012 für ein Mittagessen nunmehr 2,87 Euro angesetzt (bislang 2,83 Euro).
Dazu können Unternehmen
nach den Lohnsteuerrichtlinien weitere 3,10 Euro steuerfrei zuwenden. Dies
erhöht den staatlich geförderten Tagessatz für die Mitarbeiterverpflegung auf
zukünftig 5,97 Euro. Damit können Unternehmen ihren Mitarbeitern jährlich bis
zu 1.313,40 Euro abgabenfrei zukommen lassen. Die neuen Werte gelten ab dem 1.
Januar 2012.
Steuerentlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Mit seiner Beschlusslage folgte der Bundesrat einem Antrag der
Bundesregierung. Da die Änderungen unmittelbar Auswirkungen auf das
Einkommenssteuerrecht entfalten, war die Anpassung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Die Erhöhung der Sachbezugswerte für die Mitarbeiterverpflegung entlastet
Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: "Arbeitstäglich stehen nun
5,97 Euro als Verpflegungspauschale zur Verfügung. Dadurch lässt sich der
Nettolohn von Mitarbeitern vorteilhaft um 5 bis 7 Prozent erhöhen und das ohne
zusätzliche Lohnnebenkosten", kommentiert George Wyrwoll, Corporate
Relations Manager und HR-Experte bei Sodexo, die neuen Möglichkeiten.
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mp, RbB
( Foto: Sodexo)
Quelle: pts, Sodexo Pass GmbH