
Auf den App-Store haben nur befugte Mitarbeiter Zugriff, denn Datensicherheit hat absolute Priorität. Selbst Downloadrechte für die einzelnen Apps lassen sich für einzelne Nutzergruppen definieren. „Selbstverständlich muss ein Arzt auf andere Anwendungen zugreifen können als ein Auszubildender", so Heising. Die Informationen sind bis ins Detail segmentierbar. Selbst für die kleinsten Funktionen lassen sich Apps bereitstellen und Zugriffsrechte steuern. So kann ein Arzt mit einer Anwendung die Patientenakte aktualisieren, für die ein Pfleger mit seiner Version eventuell nur Leserechte hätte. Die App-Stores werden über die Softwareplattform Navara von RAM Mobile Data zur Verfügung stellt. Der Zugriff für den Nutzer erfolgt ganz normal über den Standardbrowser seines Smartphones oder über Laptopbrowser wie Safari oder Chrome. „Navara funktioniert plattformunabhängig - sowohl beim Backend als auch beim Mobilgerät und arbeitet mit allen Klinikinformationssystemen zusammen", erklärt Heising. Für die Übertragung sensibler Daten innerhalb eines Krankenhauses sind diese per WLAN oder Mobilfunk verschlüsselt. Navara ist kompatibel mit HIPAA und stellt sicher, dass mobile Gesundheitswesen-Anwendungen die gültigen Standards für die Sicherheit elektronisch gesicherter Gesundheitsinformationen erfüllen.
Auch in Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben viele Mitarbeiter schon ein privates Smartphone oder Tablet, welches sie auch für geschäftliche Zwecke verwenden wollen. Für Unternehmen hat dieser „Bring Your Own Device"-genannte Trend zahlreiche Vorteile. Sie sparen Anschaffungskosten und die Geräte werden zudem von ihren Besitzern meist besser behandelt als firmeneigene Modelle. Als problematisch gelten dagegen die unklare Trennung von Privatem und Geschäftlichem sowie der Sicherheitsaspekt. Mit seinen firmeneigenen App-Stores sorgt RAM Mobile Data dafür, dass die Apps in einem separaten Bereich auf dem mobilen Endgerät gespeichert werden. Auf diese Weise wird erstens vermieden, dass es zu einer Vermischung von privaten und beruflichen Daten kommt. Zweitens hat die Firma die Möglichkeit, bei Verlust des Smartphones oder Tablets oder nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters, die firmenspezifischen Apps sowie die damit verbundenen Daten aus der Ferne zu löschen, ohne dass dabei private Inhalte betroffen sind.
woy/Redaktion GVmanager